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   BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82   

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BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82 (https://dejure.org/1983,7616)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1983 - 2 B 102.82 (https://dejure.org/1983,7616)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1983 - 2 B 102.82 (https://dejure.org/1983,7616)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Verletzungen der Pflicht zur Sachaufklärung - Nichtvernehmung der angebotenen Zeugen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82
    - Übrigens ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß der Dienstherr eine dienstliche Beurteilung, die der Beamte auch nach Erläuterung in der Eröffnungsbesprechung für nicht gerechtfertigt hält, im Widerspruchsverfahren gegebenenfalls weiter zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen hat, und daß er dies grundsätzlich auch noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholen kann (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [251 f.]).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß dem Dienstherrn eine Beurteilungsermächtigung für das persönlichkeitsbedingte Werturteil des für ihn handelnden jeweiligen Vorgesetzten zusteht, ob und inwieweit ein Beamter den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246] m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82
    Gegen die Pflicht zur Sachaufklärung nach § 86 Abs. 1 VwGO hätte das Berufungsgericht nur dann verstoßen, wenn sich ihm auf der Grundlage seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]] m.w.N.) die angebotenen Zeugenvernehmungen hätten aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82
    Hierzu müßte sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwerfen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsachen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein, wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82
    Die Tatsachengerichte können eine derartige Auskunft, deren Einholung § 87 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorsieht, als selbständiges und zulässiges Beweismittel auch außerhalb der Beweismittel würdigen, die nach § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" gegeben sind (vgl. BVerwGE 31, 212 [216] m.w.N.).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82
    Sie hätte keine gerichtlich feststellbare Tatsache, sondern eine Wertung zum Gegenstand gehabt, die - wie unten noch darzulegen - in den fachlichen Beurteilungsspielraum der Beklagten fällt und nicht durch die Wertung eines Zeugen, Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DöD 1980, 84 f.] und vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliche

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82
    Sie hätte keine gerichtlich feststellbare Tatsache, sondern eine Wertung zum Gegenstand gehabt, die - wie unten noch darzulegen - in den fachlichen Beurteilungsspielraum der Beklagten fällt und nicht durch die Wertung eines Zeugen, Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DöD 1980, 84 f.] und vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1]).
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